Entscheidungsstichwort (Thema)

Erklärung über die Inanspruchnahme des Betriebsvermögensfreibetrags als rückwirkendes Ereignis

 

Leitsatz (NV)

1. Die Erklärung des Schenkers, den Freibetrag für die Übertragung von Betriebsvermögen in Anspruch zu nehmen, ist als rückwirkendes Ereignis anzusehen, solange es hinsichtlich der Wertansätze des übertragenen Betriebsvermögens noch an einer endgültigen Schenkungsteuerfestsetzung fehlt und insoweit eine Änderung nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 unter Berücksichtigung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 8 Satz 1 AO 1977 noch möglich ist.

2. Der Annahme eines Erwerbs "im Weg der vorweggenommener Erbfolge" (§ 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 ErbStG in der für die Jahre 1994 und 1995 geltenden Fassung) steht es nicht entgegen, wenn der Schenker sich den Nießbrauch an dem übertragenen Betriebsvermögen vorbehält.

 

Normenkette

AO 1977 § 165 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2, § 171 Abs. 8 S. 1, § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ErbStG § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 13 Abs. 2a S. 1 Nr. 2

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 07.04.2003; Aktenzeichen 9 K 3559/98)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1305455

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