Entscheidungsstichwort (Thema)

Unterhaltszahlungen an studierende Geschwister

 

Leitsatz (NV)

Unterhaltszahlungen an einen studierenden Bruder sind grundsätzlich auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn der Bruder bereits 29 Jahre alt ist und die Eltern sich nach Abbruch eines Erststudiums geweigert haben, dem Bruder das Zweitstudium zu finanzieren.

 

Normenkette

EStG 1984 § 33 Abs. 2, § 33a

 

Fundstellen

Haufe-Index 417698

BFH/NV 1991, 736

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