Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohneigentumsförderung für den Rechtsnachfolger?
Leitsatz (NV)
1. Für die Frage, ob eine Wohnung baurechtlich dauernd oder nicht dauernd bewohnt werden darf, kommt es allein auf den Regelungsgehalt der konkreten Baugenehmigung für die betreffende Wohnung an. Ohne Bedeutung sind Willensäußerungen der genehmigenden Behörde oder Gebietskörperschaft, die sich in der Baugenehmigung nicht niedergeschlagen haben, die tatsächlichen Verhältnisse in dem Planungsgebiet und die Duldung planwidriger Zustände durch die Gebietskörperschaft.
2. Eine ausdrückliche Genehmigung als Ferienhaus schließt die Dauernutzung durch ein- und dieselbe Person aus.
Normenkette
EStG § 10e Abs. 1; BauNVO § 10 Abs. 1, 4
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Urteil vom 04.12.2001; Aktenzeichen 7 K 5216/97 E, 7 K 5366/97 E, 7 K 5365/97 E) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1333669 |
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