Entscheidungsstichwort (Thema)

Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen

 

Leitsatz (NV)

Die Einführung des besonderen Kirchgelds für Kirchenmitglieder, die in glaubensverschiedener Ehe leben, zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.

 

Normenkette

GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3, 6; KiStG NW § 4 Abs. 1 Nr. 5

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Urteil vom 18.06.2004; Aktenzeichen 1 K 67/03 K)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1481363

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