Entscheidungsstichwort (Thema)

Kfz-Kosten Körperbehinderter als außergewöhnliche Belastung

 

Leitsatz (NV)

Als außergewöhnliche Belastung geltend gemachte, einzeln nachgewiesene Kfz-Kosten Schwerbehinderter sind in der Regel nur insoweit als angemessen anzuerkennen, als sie die in den EStR und LStR für die Berücksichtigung von Kfz-Kosten als Werbungskosten und Betriebsausgaben festgesetzten Pauschsätze nicht übersteigen.

 

Normenkette

EStG § 33

 

Fundstellen

Haufe-Index 421856

BFH/NV 1997, 557

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