Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Unterarbeitsverhältnis über sonst üblicherweise ehrenamtlich übernommene Tätigkeiten
Leitsatz (NV)
Ist ein Arbeitnehmer angesichts anderer beruflicher Verpflichtungen nicht in der Lage, eines seiner Aufgabengebiete umfangreicher zu betreuen, kommt ein Ehegatten- Unterarbeitsverhältnis hierüber nicht in Betracht, wenn solche Tätigkeiten sonst von Dritten ehrenamtlich unentgeltlich übernommen werden.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 421936 |
BFH/NV 1997, 289 |
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