Entscheidungsstichwort (Thema)

Zahlungen auf Oder-Konto keine Betriebsausgaben

 

Leitsatz (NV)

Zahlungen eines Ehegatten an den anderen Ehegatten auf Grund eines Arbeits- oder eines Mietverhältnisses sind dann keine Betriebsausgaben des Arbeitsgeber- oder Mieter-Ehegatten, wenn dieser das Gehalt an den Arbeitnehmer-Ehegatten oder die Miete an den Vermieter-Ehegatten auf ein Bankkonto überweist, über das jeder der beiden Ehegatten allein verfügungsberechtigt ist (Oder-Konto).

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1; GewStG § 7

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 417251

BFH/NV 1991, 158

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