Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme

 

Leitsatz (NV)

Der im Schriftsatz über die Rücknahme der Revision enthaltene Hinweis, das Finanzamt sei bereit, die begehrten Vorsteuern zu erstatten, ist keine Bedingung sondern eine Begründung für die Zurücknahme der Revision und macht sie nicht unwirksam

 

Normenkette

FGO § 125 Abs. 1-2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 25.04.1985 - V R 46/84 (NV); BFH/NV 1986, 739

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132158

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