Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme
Leitsatz (NV)
Der im Schriftsatz über die Rücknahme der Revision enthaltene Hinweis, das Finanzamt sei bereit, die begehrten Vorsteuern zu erstatten, ist keine Bedingung sondern eine Begründung für die Zurücknahme der Revision und macht sie nicht unwirksam
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 25.04.1985 - V R 46/84 (NV); BFH/NV 1986, 739
Fundstellen
Dokument-Index HI1132158 |
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