Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Korrektur von Steuerbescheiden gegenüber Dritten

 

Leitsatz (NV)

1. Welches i. S. des § 174 Abs. 4 AO 1977 i. V. m. § 174 Abs. 5 AO 1977 die gegenüber einem Dritten zu ziehenden "richtigen steuerlichen Folgerungen" aus einem vom Steuerpflichtigen ausgelösten Korrekturverfahren sind, entscheidet sich im Ausgangsverfahren.

2. Aus diesem Grunde muß die in § 174 Abs. 5 S. 2 AO 1977 vorgesehene Beteiligung des Dritten so gestaltet werden, daß dieser die Möglichkeit hat, sich im Ausgangsverfahren Gehör zu verschaffen und auf dieses Verfahren einzuwirken.

 

Normenkette

AO 1977 § 174 Abs. 4-5

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 26.07.1995 - X R 45/92 (NV); BFH/NV 1996, 195

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132814

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