Entscheidungsstichwort (Thema)

Investitionszulagenanspruch bei Betriebsaufspaltung; Zurechnung der Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle dem Besitzunternehmen

 

Leitsatz (NV)

Werden im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (mit betriebsvermögensmäßiger Verflechtung) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von dem investierenden Besitzunternehmen an das in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragene Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassen, können die Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Investitionszulage gegeben sein. Die Eintragung des Betriebsunternehmens ist dem Besitzunternehmen zuzurechnen.

 

Normenkette

InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 28.01.1999 - III R 13/97 (NV); BFH/NV 1999, 1378

 

Fundstellen

Haufe-Index 1133066

DStZ 1999, 456

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