Leitsatz (amtlich)

Kauft jemand eine auf fremdem Boden stehende Halle in Kenntnis dessen, daß der Mietvertrag über den Boden bereits gekündigt ist und die Halle deshalb abgerissen werden muß, so unterliegt der Kauf nicht der Grunderwerbsteuer.

 

Normenkette

GrEStG 1940 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 72819

BStBl II 1978, 532

BFHE 1979, 301

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