Schlagwörter
Videokonferenz, Mündliche Verhandlung, Ausschluss, Öffentlichkeit, Grunderwerbsteuer, Anteilsübertragung, Vertrauensschutz
Rechtsfrage (Thema)
1. Ist bei Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 52 Abs. 2 FGO die Übertragung der mündlichen Verhandlung nach § 91a FGO statthaft?
2. Zurechnung einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als sog. RETT-Blocker bei § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG
Durfte die Klägerin zum Zeitpunkt der Anteilsübertragungen (Jahr 2012) in die durch die Rechtsprechung und Finanzverwaltung gesicherte Auslegung des Anteils-Begriffs für die Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft vertrauen?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
FGO § 52 Abs. 2, § 91a; GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg (Urteil vom 17.02.2023; Aktenzeichen 5 K 1440/21) |
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