Schlagwörter

Videokonferenz, Mündliche Verhandlung, Ausschluss, Öffentlichkeit, Grunderwerbsteuer, Anteilsübertragung, Vertrauensschutz

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Ist bei Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 52 Abs. 2 FGO die Übertragung der mündlichen Verhandlung nach § 91a FGO statthaft?

2. Zurechnung einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als sog. RETT-Blocker bei § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG

Durfte die Klägerin zum Zeitpunkt der Anteilsübertragungen (Jahr 2012) in die durch die Rechtsprechung und Finanzverwaltung gesicherte Auslegung des Anteils-Begriffs für die Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft vertrauen?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

FGO § 52 Abs. 2, § 91a; GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg (Urteil vom 17.02.2023; Aktenzeichen 5 K 1440/21)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge