Schlagwörter

Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Umlegungsverfahren, Gestaltungsmissbrauch

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist der Erwerb von Grundstücken im Rahmen eines Umlegungsverfahrens gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG in der bis zum 28.12.2020 geltenden Fassung auch von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn u.a. Ausgleichszahlungen geleistet wurden, oder ist die Steuerbefreiung aufgrund des § 42 AO zu verweigern?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b; AO § 42

 

Verfahrensgang

FG Münster (Urteil vom 10.03.2022; Aktenzeichen 8 K 2620/19 GrE)

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