Schlagwörter
Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Umlegungsverfahren, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage (Thema)
Ist der Erwerb von Grundstücken im Rahmen eines Umlegungsverfahrens gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG in der bis zum 28.12.2020 geltenden Fassung auch von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn u.a. Ausgleichszahlungen geleistet wurden, oder ist die Steuerbefreiung aufgrund des § 42 AO zu verweigern?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b; AO § 42
Verfahrensgang
FG Münster (Urteil vom 10.03.2022; Aktenzeichen 8 K 2620/19 GrE) |
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