Schlagwörter
Schenkungsteuer, Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Kapitalwert, Vervielfältiger, Zinssatz
Rechtsfrage (Thema)
Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines vertraglich vereinbarten Zinssatzes oder eines Zinssatzes von 1,8% anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5% zu ermitteln?
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1; BewG § 14 Abs. 1, 4
Verfahrensgang
FG München (Entscheidung vom 25.05.2022; Aktenzeichen 4 K 2064/21) |
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