Schlagwörter
Schenkung, Kommanditanteil, Betriebsvermögen
Rechtsfrage (Thema)
Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016 geltenden Fassung des Erbschaftsteuergesetzes zu qualifizieren‚ weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beteiligt ist, deren Betriebsvermögen aus Verwaltungsvermögen besteht?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
BewG §§ 97, 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ErbStG § 13b Abs. 2a, 2 S. 2 Nr. 3
Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz (Entscheidung vom 18.08.2022; Aktenzeichen 4 K 2122/19) |
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