Schlagwörter

Vergleichswertverfahren, Gutachterausschuss

 

Rechtsfrage (Thema)

Sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

BewG § 182 Abs. 2 Nr. 1, § 183

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Urteil vom 01.12.2022; Aktenzeichen 1 K 90/19)

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