Schlagwörter

Kindergeld, Weiterleitung, Billigkeitsmaßnahme, Ermessen

 

Rechtsfrage (Thema)

Handelt es sich bei der Weiterleitung des Kindergeldes als Verfahrensvereinfachung um eine verwaltungsinterne Billigkeitsmaßnahme oder um eine der gesetzlich vorgesehenen Regelung der §§ 222 ff. AO? Ist eine Überprüfung der Entscheidung der Finanzverwaltung auf eventuelle Ermessensfehler möglich?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

AO §§ 163, 227; EStG §§ 62, 67-68, 70 Abs. 1 S. 2

 

Verfahrensgang

FG Münster (Urteil vom 10.05.2023; Aktenzeichen 13 K 615/21 Kg)

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