Schlagwörter
Zinsen, Hinzurechnung, Gewerbesteuer, Versicherung, Entgelt, Schulden, Verbindlichkeit
Rechtsfrage (Thema)
1. Handelt es sich bei Zinsen auf Depotverbindlichkeiten um Entgelte auf Schulden i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG?
2. Sind bei Rückversicherungsunternehmen --anders als bei Erstversicherungsunternehmen-- Zinsen auf Depotverbindlichkeiten gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG hinzuzurechnen?
3. Sind bei Depotzinsen und Depoterträgen aus dem Retrozessionsgeschäft, soweit sie in einem dokumentierten wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, zumindest Zinsaufwand und Zinsertrag zu verrechnen?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. a; HGB § 254; EStG § 5 Abs. 1a S. 2
Verfahrensgang
FG München (Entscheidung vom 25.07.2022; Aktenzeichen 7 K 361/21) |
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