Schlagwörter
Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Anlagevermögen, Werbung
Rechtsfrage (Thema)
1. Kann ein Gegenstand (hier: Werbeflächen) auch dann fiktives Anlagevermögen sein, wenn er nur kurzfristig gemietet oder gepachtet wird? Gilt dies selbst dann, wenn sich das Miet- oder Pachtverhältnis lediglich auf Tage oder Stunden erstreckt?
2. Setzt der Begriff "dauernd" voraus, dass derartige Wirtschaftsgüter ständig für den Gebrauch im Betrieb benötigt werden? Ist es von Bedeutung, dass die Werbeflächen wechseln?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. d; HGB § 247 Abs. 2; GewStG § 7; BGB § 535
Verfahrensgang
FG Berlin-Brandenburg (Entscheidung vom 23.08.2022; Aktenzeichen 5 K 5101/20) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen