Schlagwörter
Kinderbetreuungskosten, Sonderausgabe, Getrenntleben, Haushaltszugehörigkeit, Zahlung, Rechnung, Beschränkung
Rechtsfrage (Thema)
1. Ist die Norm des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG mit Art. 3 und 6 GG vereinbar? Stellt die Haushaltszugehörigkeit des Kindes ein geeignetes Typisierungsmerkmal dar?
2. Ist das Erfordernis der direkten Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers gegen Rechnung i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG verfassungswidrig?
3. Ist die Beschränkung der Betreuungskosten auf 2/3 und 4.000 € i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG verfassungswidrig?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5; GG Art. 3, 6; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5 Sätze 4, 1
Verfahrensgang
FG Köln (Entscheidung vom 19.01.2023; Aktenzeichen 15 K 268/21) |
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