Schlagwörter

Negatives Kapitalkonto, Entnahme, Einlageminderung, Hafteinlage

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist 15a Abs. 3 Satz 1 EStG teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass eine Gewinnzurechnung nicht nur ausgeschlossen ist, soweit aufgrund der Entnahmen eine nach § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG zu berücksichtigende Haftung besteht oder entsteht, sondern auch, soweit eine Haftung nach § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG i.V.m. § 171 Abs. 1 HGB generell besteht?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG § 15a Abs. 3, 1 S. 2; HGB § 171 Abs. 1, § 172 Abs. 4

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 16.02.2022; Aktenzeichen 12 K 509/19)

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