Schlagwörter

Gemeinnützigkeit, Petition, Online-Plattform, Internet, Demokratisches Staatswesen

 

Rechtsfrage (Thema)

Förderung des demokratischen Staatswesens durch Zurverfügungstellen einer Petitionsplattform

Ist eine "allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens" i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO auch durch das Zurverfügungstellen einer Internetplattform, die es den Nutzern ermöglicht, "Petitionen" zu erstellen und elektronisch zu unterzeichnen, um verschiedene soziale Anliegen zu fördern, gegeben? Oder ist der Begriff der "Petition" vielmehr auf den Bereich des Art. 17 GG beschränkt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

AO § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 24; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; GG Art. 17

 

Verfahrensgang

FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 14.11.2023; Aktenzeichen 8 K 8198/22)

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