Schlagwörter
Doppelte Haushaltsführung, Unterkunft, Stellplatz, Höchstbetrag
Rechtsfrage (Thema)
Gehören Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zu den sonstigen Mehraufwendungen oder zu den auf 1000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Entscheidung vom 16.03.2023; Aktenzeichen 10 K 202/22) |
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