Schlagwörter
Haftung, Grundstückseigentümer
Rechtsfrage (Thema)
Grundsätzliche Bedeutung des Tatbestandmerkmals "dienen" gem. § 74 Abs. 1 Satz 1 AO:
"Dient" ein Grundstück einem Unternehmen, wenn dieses lediglich als Zwischenmieterin auftritt, sodass der Eigentümer des Grundstücks nach § 74 Abs. 1 Satz 1 AO für die Steuerschulden der Zwischenmieterin in Haftung genommen werden kann?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Entscheidung vom 15.07.2021; Aktenzeichen 11 K 14151/15) |
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