Schlagwörter

Verlustentstehung, Kapitaleinkünfte, Forderungsverzicht, Darlehensforderung

 

Rechtsfrage (Thema)

Kann der Verzicht auf eine Darlehensforderung nicht mit einer Veräußerung gleichgestellt werden, solange sich im Vermögen des nur bedingt verzichtenden Gesellschafters eine Anwartschaft befindet, die bei Eintritt des Besserungsfalls eine vollständige Befriedigung vorsieht und ist damit folglich ein Verlust nicht endgültig entstanden?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2, Abs. 4 S. 1

 

Verfahrensgang

FG München (Urteil vom 17.02.2022; Aktenzeichen 11 K 2371/18)

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