Schlagwörter

Kapitalertragsteuer, Liquidation, Ausschüttung, Freistellung, Niederlassungsfreiheit, Auflösung

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Ist der Begriff "anlässlich" im Sinne des § 43b Abs. 1 Satz 4 EStG so zu verstehen, dass Gewinne, die noch vor dem Beginn des Liquidationszeitraums entstanden sind, deren Ausschüttung jedoch im Liquidationszeitraum beschlossen wird, von der Befreiung in § 43b Abs. 1 Satz 1 EStG ausgeschlossen sind?

2. Ist bei einem weiten Verständnis des Begriffs "anlässlich" im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen, die zeitlich vor dem Auflösungsbeschluss entstanden sind, ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nicht anzunehmen?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG § 43b Abs. 1 Sätze 1, 4, § 20 Abs. 1 Nr. 1; AEUV Art. 49

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 26.10.2022; Aktenzeichen 2 K 2446/19)

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