Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom [Bis 31.10.2022: zuständigen ] [1]Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 25 Euro[2] [Bis 31.10.2022: mindestens 10 Euro] beträgt.

[1] Gestrichen durch Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24.10.2022. Anzuwenden bis 31.10.2022.
[2] Geändert durch Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24.10.2022. Anzuwenden ab 01.11.2022.

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