Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören auch Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG). Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 EUR je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer – unter den weiteren in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG genannten Voraussetzungen – nicht übersteigen, gehören sie nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG). Dieser Freibetrag von 110 EUR soll ab 1.1.2024 auf 150 EUR angehoben werden.

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