Rz. 47
Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenutzter Ansatz-, Bewertungs- oder Ausweisentscheidungen oftmals keine Vergleichsbasis dar. Um die für eine aussagekräftige Unternehmensanalyse erforderliche vergleichbare Basis zu erhalten, bedarf es spezieller Aufbereitungsmaßnahmen, wobei grundsätzlich Umbewertungs- bzw. Bereinigungsrechnungen sowie rechentechnische Umstrukturierungen bzw. Umgliederungen in Betracht kommen. Im Rahmen der Umbewertungs- bzw. Bereinigungsrechnungen geht es vor allem darum, ausgewiesene Beträge der Bilanz, Erfolgsrechnung und Kapitalflussrechnung vergleichbar zu machen oder auf eine betriebswirtschaftlich zutreffendere Basis umzurechnen. Diese Maßnahmen können mit einer Änderung der Bilanz- oder GuV-Summe bzw. der ausgewiesenen Cashflows verbunden sein. Die Maßnahmen der Umstrukturierung bzw. Umgliederung dienen dem Ziel, wichtige betriebswirtschaftliche Größen zu errechnen, die nicht unmittelbar im Jahresabschluss genannt werden, wie z. B. das ordentliche Betriebsergebnis oder das bilanzielle Eigenkapital. Zu den Maßnahmen Umstrukturierung bzw. Umgliederung zählen das Aufspalten, Zusammenziehen und Saldieren von Jahresabschlussdaten, wobei die Summe beim Aufspalten und Zusammenziehen im Gegensatz zum Saldieren unverändert bleibt.
Rz. 48
Da die Aufbereitungsmaßnahmen als Grundlage von zielgerichteten Auswertungen dienen, hängt die Qualität der Bilanzanalyse neben Quantität und Qualität des Ausgangsmaterials maßgeblich von der Güte der Aufbereitungsmaßnahmen ab. Eine zentrale Voraussetzung für die Durchführung einer Datenaufbereitung besteht darin, dass dem Analysten hierfür die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Bei einer Bilanzanalyse, die sich nur auf quantitative Daten aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Cashflow Statement und Anhang konzentriert, wird von vornherein ein wesentlicher Teil der veröffentlichten Daten vernachlässigt. Daher ist neben den quantitativ ausgewiesenen Größen die verbale Berichterstattung in Anhang und Lagebericht für eine fundierte Analyse unentbehrlich, was als qualitative Analyse beschrieben wurde.
Rz. 49
Konkret sind insbesondere aufzubereiten das Eigenkapital, da dort – inzwischen eingeschränkt – einige Ausweiswahlrechte im HGB sowie auch nach IFRS bestehen. Überdies sind für spätere Kennzahlenbildungen zentrale Kennziffern zu ermitteln, da diese nicht unmittelbar dem Jahresabschluss entnommen werden können, wie etwa Betriebsergebnis oder langfristiges Fremdkapital. Abbildung 4 verdeutlicht das Schema der Eigen- und Fremdkapitalaufbereitung für den Fall der Bundesdruckerei GmbH in der Version mit der Darstellung nach Gewinnverwendung:
BILANZAUFBEREITUNG |
2018 |
2017 |
2016 |
|
Bundesdruckerei GmbH |
HGB |
HGB |
HGB |
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
|
Einzelabschluss |
GKV |
GKV |
GKV |
2.1 |
Eigenkapital |
|
|
|
|
Nominalkapital |
11,1 |
11,1 |
11,1 |
|
+ Kapitalrücklagen |
359,9 |
359,9 |
359,9 |
|
+ Gewinnrücklagen |
5,5 |
10,9 |
10,9 |
|
– Rücklagen für eigene Anteile (vor BilMoG) |
0 |
0 |
0 |
|
– nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag |
0 |
0 |
0 |
|
+/– Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
32,0 |
27,8 |
30,9 |
|
+/– Gewinnvortrag/Verlustvortrag |
-144,3 |
-167,9 |
-195,0 |
|
– Ausschüttung |
-4,8 |
-4,3 |
-3,7 |
|
+/– Bilanzgewinn/Bilanzverlust |
0 |
0 |
0 |
|
+ 60 % Sonderposten mit Rücklageanteil (vor BilMoG) oder Sonderposten aus Investitionszuschüssen |
0 |
0 |
0 |
|
+ Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung |
-0 |
-0 |
-0 |
|
+ passiver Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung (wenn lucky buy) |
0 |
0 |
0 |
|
+ nicht beherrschende Anteile |
4,9 |
7,3 |
6,8 |
2.1.1 |
= Bilanzielles Eigenkapital |
264,2 |
244,9 |
220,8 |
2.1.2 |
Aktienzahl (in Stück, je nach Währungseinheit) |
- |
- |
- |
2.2 |
Fremdkapital |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten RLZ > 5 Jahre |
0,1 |
0 |
0 |
|
+ Pensionsrückstellungen und weitere langfristige Rückstellungen |
190,6 |
188,1 |
194,5 |
2.2.1 |
= Langfristiges Fremdkapital |
190,7 |
188,1 |
194,5 |
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit |
|
|
|
|
> 1 Jahr bis zu 5 Jahren |
0,1 |
0,3 |
0,3 |
|
+ Rückstellungen für latente Steuern und weitere mittelfr. Rückstellungen |
23,1 |
35,7 |
37,5 |
|
+ 40 % Sonderposten mit Rücklageanteil (vor BilMoG) oder Sonderposten aus Investitionszuschüssen |
0 |
0 |
0 |
2.2.2 |
= Mittelfristiges Fremdkapital |
23,2 |
36,0 |
37,8 |
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten mit RLZ <= 1 Jahr |
76,4 |
48,7 |
53,7 |
|
+ Kurzfristige Rückstellungen (inkl. passive latente Steuern) |
137,5 |
107,6 |
123,8 |
|
+ Ausschüttungsvorschlag |
- |
- |
- |
|
+ Passive RAP |
8,8 |
8,5 |
9,7 |
2.2.3 |
= Kurzfristiges Fremdkapital |
222,7 |
164,8 |
187,21 |
|
|
|
|
|
|
Langfristiges Fremdkapital |
190,7 |
188,1 |
194,5 |
|
+ Mittelfristiges Fremdkapital |
23,2 |
36,0 |
37,8 |
|
+ Kurzfristiges Fremdkapital |
222,7 |
164,8 |
187,2 |
2.2.4 |
= Bilanzielles Fremdkapital |
436,6 |
388,6 |
419,2 |
Abb. 4: Auszug aus der Aufbereitung für Eigen- und Fremdkapital (mit Rundungsfehle...