Kommentar
Die Bilanzierung von Optionsanleihen, die sich im Betriebsvermögen befinden, weist einige Besonderheiten auf. Damit befasst sich ein bundesweit abgestimmter Erlass der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin.
Rechtliche Grundlagen
Optionsanleihen stellen Inhaberschuldverschreibungen dar, welche i. d. R. einen verzinslichen Rückzahlungsanspruch aufweisen. Neben einer Forderung auf Rückzahlung und Zinsen ist damit zusätzlich ein Optionsschein verbunden, der ein Bezugsrecht auf Aktien der ausgebenden Kapitalgesellschaft verbrieft.
Als Entgelt für das Optionsrecht wird vereinbart
Bilanzierung einer Optionsanleihe beim Zeichner
In der Praxis wird folgende Differenzierung erforderlich:
Marktüblich verzinste Optionsanleihe
Ist die Schuldverschreibung mit einem marktüblichen Wert verzinst, sind die Optionsanleihe mit ihrem Nennwert und daneben das Optionsrecht mit dem offen geleisteten Aufgeld zu aktivieren.
Buchungsbeispiel für AK 125 EUR:
Schuldverschreibung 100 EUR an Bank 100 EUR
sowie
Optionsrecht 25 EUR an Bank 25 EUR.
Niedrig verzinsliche Optionsanleihe
Liegt der Zinssatz für die Optionsanleihe unter dem marktüblichen Wert, ist die Schuldverschreibung dennoch mit dem Nennwert zu aktivieren. Die Korrektur erfolgt durch den gleichzeitigen Ausweis eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens. Dieser wird über die Laufzeit hinweg gewinnerhöhend aufgelöst. Ein Ansatz eines niedrigeren Börsenkurswerts ist allein wegen der niedrigeren Nominalverzinsung nicht möglich. Zusätzlich ist das Optionsrecht mit dem kapitalisierten Unterschiedsbetrag (= verdecktes Aufgeld) zu aktivieren.
Buchungsbeispiel für AK 100 EUR und rechnerischem Emissionskurs 75 EUR:
Schuldverschreibung 100 EUR an Bank 75 EUR und pRAP 25 EUR
sowie
Optionsrecht 25 EUR an Bank 25 EUR.
Niedrig verzinsliche Optionsanleihe mit offenem Aufgeld
Für eine sowohl mit einem offenen Aufgeld ausgestattete und zudem niedrig verzinste Optionsanleihe gilt obiges entsprechend. Das Optionsrecht ist in Höhe des offenen und verdeckten Aufgelds zu aktivieren.
Buchungsbeispiel für AK 111 EUR und rechnerischem Emissionskurs 85 EUR:
Schuldverschreibung 100 EUR an Bank 85 EUR und pRAP 15 EUR
sowie
Optionsrecht 26 EUR an Bank 26 EUR (15 EUR verdeckt und 11 EUR offen).
Ausübung des Optionsrechts
Kommt es zur Ausübung des Optionsrechts, wird der aktivierte Betrag auf die Anschaffungskosten der erworbenen Beteiligung umgebucht.
Nichtausübung des Optionsrechts
Findet bis zum Ablauf der Optionsfrist keine Ausübung des Optionsrechts statt, entfällt dieses. Der aktivierte Betrag ist als außerordentlicher Aufwand auszubuchen.
Bilanzierung einer Optionsanleihe bei der emittierenden Kapitalgesellschaft
Auch auf Ebene der die Optionsanleihe ausgebenden Kapitalgesellschaft ist eine analoge Differenzierung erforderlich:
Marktüblich verzinste Optionsanleihe
Die Optionsanleihe ist mit dem Rückzahlungsbetrag (Nennwert) zu passivieren. Das erhaltene offene Aufgeld für das Optionsrecht ist in der Handelsbilanz in die Kapitalrücklage einzustellen (§ 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB); dort verbleibt es unabhängig davon, ob das Optionsrecht ausgeübt wird oder nicht. Diese Zuführung zur Kapitalrücklage erhöht zudem das steuerliche Einlagekonto (§ 27 KStG) der Emittentin.
Buchungsbeispiel:
Bank 100 EUR an Schuldverschreibung 100 EUR
sowie
Bank 25 EUR an Kapitalrücklage 25 EUR.
Niedrig verzinsliche Optionsanleihe
Auch eine niedrig verzinsliche Optionsanleihe ist mit dem Rückzahlungsbetrag (Nennwert) zu passivieren. In Höhe der Differenz wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über die Laufzeit entsprechend der Zinseszinsberechnung gewinnmindernd aufgelöst. Zudem ist in der Steuerbilanz das Optionsrecht mit dem Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag (Nennwert) und dem Emissionskurs (= verdecktes Aufgeld) als Zuführung zur Kapitalrücklage zu buchen.
Buchungsbeispiel:
Bank 75 EUR und aRAP 25 EUR an Schuldverschreibung 100 EUR
sowie
Bank 25 EUR an Kapitalrücklage 25 EUR.
Niedrig verzinsliche Optionsanleihe mit offenem Aufgeld
Bei einer Optionsanleihe, die sowohl niedrig verzinslich als auch mit einem offenen Aufgeld ausgestattet ist, wird das Optionsrecht mit der Summe aus dem offen und verdeckt erhaltenen Aufgeld in der Steuerbilanz ausgewiesen.
Buchungsbeispiel:
Bank 85 EUR und aRAP 15 EUR an Schuldverschreibung 100 EUR
sowie
Bank 26 EUR an Kapitalrücklage 26 EUR (15 EUR verdeckt und 11 EUR offen).
Link zur Verwaltungsanweisung
FinMin Berlin, Erlass. v. 29.5.2018, III B – S 2252 - 6/1991 - 1