OFD Hannover, Verfügung v. 23.11.2009, S 2137 - 135 - StO 221/StO 222
Ergänzend zur Bezugsverfügung (OFD Hannover 18.5.2009, S 2137 – 135 – StO 221/222) wird auf Folgendes hingewiesen:
- Die Bezugsverfügung gilt nicht nur für die Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, sondern auch für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG.
- H 5.7 (1) Abzugsverbot EStH 2008 wird gestrichen. Das BFH-Urteil vom 9.6.1999 (BStBl 1999 II S. 656) ist nicht mehr anzuwenden.
Normenkette
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen