Für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Notar und seiner Vertretung[2] [Bis 31.07.2021: dem Notarvertreter], welche die Vergütung oder die Haftung für Amtspflichtverletzungen betreffen, sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen