Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 21.08.2000; Aktenzeichen V S 13/00)

BFH (Beschluss vom 31.03.2000; Aktenzeichen V B 8, 9/00)

 

Tatbestand

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.  

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1459206

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