[ja] |
[n. a.] |
Liegen Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB, Prognosebericht und allgemeiner Chancen- und Risikobericht) vor? Z. B.: |
Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 24 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
- Sind die hier gemachten Angaben ausführlicher als der häufig vorzufindende Standardsatz: "Wir erwarten auch für das laufende Geschäftsjahr ein befriedigendes Ergebnis."? Nach DRS 20 sind die Aussagen in Richtung und Wirkung zu konkretisieren (also z. B. "leicht steigend"), wenn keine quantitativen Angaben erfolgen.
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[ja] |
[n. a.] |
- Umfassen die Angaben einen Zeitraum von minimal zwei Jahren?
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[ja] |
[n. a.] |
- Sind für die Angabe alle verfügbaren Informationen verwertet worden?
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[ja] |
[n. a.] |
- Sind die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen realistisch und in sich widerspruchsfrei?
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[ja] |
[n. a.] |
- Sind die getroffenen Aussagen klar formuliert und plausibel begründet?
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[ja] |
[n. a.] |
- Wird auch auf Schwierigkeiten und negative Entwicklungen eingegangen, mit denen sich das Unternehmen in Zukunft konfrontiert sieht?
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[ja] |
[n. a.] |
Wurde auf
- die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft einschließlich ihrer Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden , sowie
- die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist,
jeweils in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch die Gesellschaft und sofern dies für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von Belang ist, eingegangen (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB)? |
Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 41 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Liegen Angaben im Bereich Forschung und Entwicklung (§ 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB) vor? Z. B.: |
Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 44 |
[ja] |
[n. a.] |
- Sind die hier genannten Zahlen (z. B. die Höhe der Aufwendungen oder der Investitionen) mit dem Jahresabschluss bzw. mit den Zahlen aus der Buchhaltung abgestimmt?
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[ja] |
[n. a.] |
- Sollen Angaben zu Forschung und Entwicklung entfallen oder sehr knapp gehalten werden, um eventuelle Nachteile aus der Offenlegung solcher Angaben zu vermeiden?
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[ja] |
[n. a.] |
Wurde ein Zweigniederlassungsbericht abgegeben (§ 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB)? |
Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 45 |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde der Vergütungsbericht nicht mehr im Lagebericht oder im Anhang abgegeben (§ 289a Abs. 2 HGB a. F.) sondern gesondert nach § 162 AktG? (Nur für börsennotierte Unternehmen.) |
Vergütungsbericht in der Rechnungslegung, Rz. 1 ff. Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 46 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Liegen bei kapitalmarktorientierten AGs und KGs die erweiterten Angaben nach § 289a (Übernahmebericht) und § 289 Abs. 5 (Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem) HGB vor, die auch im Anhang erfolgen können? |
Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 49 |
[ja] |
[n. a.] |
Liegt bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, die groß gem. § 267 Abs. 1 HGB sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, ein Nachhaltigkeitsbericht oder – wenn das CSRD-UmsG nicht am 31.12.2024 verabschiedet ist, weiter ein nichtfinanzieller Bericht/eine nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB vor (Rz. 54a)? |
Nichtfinanzielle Erklärung, Rz. 1 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde beachtet, dass mit der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch nach § 289 Abs. 3a HGB n. F. die allgemeine Pflicht eingeführt werden soll, dass die jeweiligen Unternehmen (d. h. im Jahr 2024 bzw. ggf. durch verspätete Umsetzung des CSRD-UmsG erst im Geschäftsjahr 2024/2025 die aus der Vorzeile) im Lagebericht auch die wichtigsten immateriellen Ressourcen anzugeben haben, wobei zu erläutern ist, inwiefern das Geschäftsmodell der Gesellschaft grundlegend von diesen Ressourcen abhängt und inwiefern diese Ressourcen eine Wertschöpfungsquelle für die Gesellschaft darstellen. Wichtigste immaterielle Ressourcen sind Ressourcen ohne physische Substanz, von denen das Geschäftsmodell der Gesellschaft grundlegend abhängt und die eine Wertschöpfungsquelle für die Gesellschaft darstellen. |
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[ja] |
[n. a.] |
Liegt bei kapitalmarktorientierten AG die Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB vor? |
Erklärung zur Unternehmensführung, Rz. 1 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde beachtet, dass börsennotierte AG und KGaA gem. § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB Angaben zur gesetzten Frauenquote für Führungs- und Überwachungsorgane und deren Erreichung in die Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen haben ? |
Erklärung zur Unternehmensführung, Rz. 11. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde beachtet, dass andere Unternehmen, die zur Setzung von Frauenzielquoten für Führungs- und Überwachungsorgane verpflichtet sind, gem. § 289f Abs. 4 HGB im Lagebericht eine Erklärung der Unternehmensführung abzugeben haben, die die gesetzte Quote, deren Erreichung und die Gründe für Zielverfehlungen enthält? |
Erklärung zur Unterne... |