[ja] |
[n. a.] |
Ist entsprechend der Vorschrift des § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB beachtet worden, dass sich der Prüfungsgegenstand auf den JA, den Anhang, den Lagebericht, das Inventar und die Buchführung erstreckt, es aber insb. im Lagebericht bestimmte nicht prüfungspflichtige Teile gibt (so sind die Angaben nach § 289b (nichtfinanzielle Berichterstattung) und § 289f (Erklärung zur Unternehmensführung) HGB lediglich auf ihr Vorhandensein hin zu prüfen und, sollte das CSRD-UmsG umgesetzt werden, der Nachhaltigkeitsbericht nach § 289b HGB n. F. nur mit begrenzter Sicherheit)? |
Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 96 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde beachtet, dass bei eingetragenen Genossenschaften der Prüfungsgegenstand gem. § 53 GenG erweitert ist? |
Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 180 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Ist hinreichend beachtet worden, dass im Rahmen der Prüfung der Einhaltung des § 317 Abs. 1 Satz 2 HGB folgende Bereiche besonders bedeutsam sind: |
Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 96 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
- Einhaltung der Vorschriften über die Buchführung und das Inventar (§§ 238–241a HGB)?
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[ja] |
[n. a.] |
- Einhaltung der Vorschriften über den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis der Posten des Jahresabschlusses (§§ 242–277 HGB)?
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[ja] |
[n. a.] |
- Einhaltung der Vorschriften über die Angaben im Anhang und im Lagebericht (§§ 284–289h HGB i. d. F. des CSRD-UmsG)?
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[ja] |
[n. a.] |
- Einhaltung der ergänzenden rechtlichen Vorschriften zur Konzernrechnungslegung (§§ 290–315k HGB i. d. F. des CSRD-UmsG)?
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[ja] |
[n. a.] |
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[ja] |
[n. a.] |
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[ja] |
[n. a.] |
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[ja] |
[n. a.] |
Ist hinreichend beachtet worden, dass bei kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen zusätzlich eine Prüfung der vorzulegenden Kapitalflussrechnung, der ggf. erstellten Segmentberichterstattung und des Eigenkapitalspiegels zu erfolgen hat? |
Eigenkapitalveränderungsrechnung, Rz. 1 ff. Kapitalflussrechnung/Cashflow Statement, Rz. 3 f. Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 144 ff. Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS, Rz. 27 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde § 317 Abs. 2 HGB berücksichtigt, wonach der Lagebericht bzw. der Konzernlagebericht mit dem Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang stehen und eine zutreffende Darstellung von der Lage des Unternehmens geben muss? |
Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 22 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Enthält der Lagebericht als eigenständiges Instrument der Rechnungslegung die nach § 289 HGB bzw. für bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse bis § 289f HGB erforderlichen Bestandteile? |
Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 18 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht) zutreffend im Lagebericht abgebildet (vgl. auch DRS 20)? |
Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 24 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Ist die beim Ansatz und bei der Bewertung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses zugrunde gelegte Fortführungsprämisse gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB gerechtfertigt? |
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 45 ff. Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 1 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Liegen tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten i. S. d. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vor, die der Fortführungsprämisse entgegenstehen? |
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 45 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Ist in diesem Zusammenhang beachtet worden, dass Prognoseurteile des Lageberichts durch zuverlässige Unterlagen und reale Sachverhalte untermauert sein müssen? |
Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 24 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde die Vorschrift des § 317 Abs. 2 Satz 2 HGB berücksichtigt, nach der auch ein Hinweis auf die zukünftigen Entwicklungsrisiken erfolgen muss? |
Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 26 |
[ja] |
[n. a.] |
Liegt gem. § 317 Abs. 3 Satz 1 HGB für sämtliche im Konzernabschluss zusammengefasste Jahresabschlüsse eine Handelsbilanz II vor, soweit keine Befreiung i. S. d. § 317 Abs. 3 Satz 2 HGB festgestellt werden kann? |
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[ja] |
[n. a.] |
Wurde beachtet, dass auch Tochterunternehmen, die unter die Befreiungsregeln der §§ 264 Abs. 3, Abs. 4 und 264b HGB fallen, im Anwendungsbereich des § 317 Abs. 3 Satz 1 HGB trotzdem einer Prüfung unterliegen? |
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[ja] |
[n. a.] |
Haben die gesetzlichen Vertreter die Vorschrift des § 317 Abs. 4 HGB beachtet und ein Risikoüberwachungssystem i. S. d. § 91 Abs. 2 AktG eingerichtet? |
Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsr... |