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Berücksichtigung unternehmensexterner Vorschriften und Richtlinien |
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[ja] |
[n. a.] |
Sind allen verantwortlich mit der Erstellung des Jahresabschlusses befassten Personen die von dem Unternehmen anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften bekannt? |
Jahresabschluss nach HGB: Überblick, Rz. 1 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde die Taxonomie der E-Bilanz für die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an die Finanzbehörden bedacht? |
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[ja] |
[n. a.] |
Wurde festgestellt, ob für den Jahresabschluss spezielle Rechtsnormen in Betracht kommen, die sich z. B. aus der Branche des Unternehmens ergeben (Wohnungsunternehmen, Verkehrsunternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pflegeeinrichtungen, Pensionsfonds, Zahlungsinstitute oder Krankenhäuser)? |
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[ja] |
[n. a.] |
Sofern das Unternehmen in einen Konzernabschluss einbezogen wird: Kann die weitreichende Erleichterung des Verzichts auf die Beachtung der §§ 264 ff. HGB bei der Erstellung des Einzelabschlusses genutzt werden (§ 264 Abs. 3 und 4 HGB sowie § 264b HGB)? |
Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 27 |
[ja] |
[n. a.] |
Wurden die Schwellenwerte (§ 267 HGB) geprüft? Es könnte eine andere Unternehmensgrößenklassezuordnung mit erweiterten/verringerten Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungserleichterungen notwendig sein. Die Erhöhung der monetären Schwellenwerte ist im HGB erfolgt und gilt rückwirkend bereits seit 2023. |
Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 28 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Liegen Jahresabschlussrichtlinien der Konzernobergesellschaft vor, denen die Gesellschaft als Konzernunternehmen Folge zu leisten hat? |
Konzernabschluss nach HGB, Rz. 115 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde festgestellt, ob auf den Jahresabschluss spezielle steuerliche Vorschriften anzuwenden sind, was z. B. bei Auslandsbeteiligungen und Auslandsbetriebsstätten der Fall sein kann? |
Auslandsbetriebsstätten, Rz. 4 ff. |
[ja] |
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Ist angesichts der rasenden Entwicklung im Rahmen der Klimaberichterstattung (Sustainable Finance) über die Ausweitung der Buchführung um Nachhaltigkeitsaspekte nachgedacht worden? Alle großen Kapitalgesellschaften müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 nach der CSR-Richtlinie der EU (RL (EU) 2022/2464) sowie dem CSRD-UmsG eine Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) erstellen. Schon jetzt nach § 289b HGB zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtete Unternehmen sind nach der VO (EU) 2020/852 bereits seit dem Geschäftsjahr 2022 dazu verpflichtet, als Nicht-Finanzunternehmen folgende Angaben vorzunehmen:
- den Anteil ihrer Umsatzerlöse, der mit Produkten oder Dienstleistungen erzielt wird, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig gem. Art. 3 und Art. 9 dieser VO einzustufen sind; und
- den Anteil ihrer Investitionsausgaben und, soweit zutreffend, den Anteil der Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig gem. Art. 3 und Art. 9 dieser VO einzustufen sind.
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Nichtfinanzielle Erklärung, Rz. 1 ff. |
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Berücksichtigung unternehmensinterner Vorschriften und Richtlinien |
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[ja] |
[n. a.] |
Sind im Gesellschaftsvertrag enthaltene Vorschriften über den Jahresabschluss zu beachten? |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Rechnungslegungsbesonderheiten, Rz. 6 f. |
[ja] |
[n. a.] |
Sind sonstige schriftliche oder mündliche Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern über den Jahresabschluss zu beachten? |
Jahresabschluss nach HGB: Überblick, Rz. 1 ff. Jahresabschlusskompetenz Rz. 1 |
[ja] |
[n. a.] |
Liegen Richtlinien für die Abschlusserstellung aus Vorjahren vor, die berücksichtigt werden müssen oder können? Wurden diese ggf. an die Beschränkungen durch Maßnahmen zur Abwendung der Energiekrise angepasst? |
Jahresabschlusskompetenz Rz. 1 |
[ja] |
[n. a.] |
Wurde beachtet, dass die Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz insoweit gelockert wurde, dass einige steuerliche Wahlrechte abweichend von den handelsrechtlichen genutzt werden dürfen? |
Steuerbilanzpolitik, Rz. 20 |
[ja] |
[n. a.] |
Sollen detaillierte schriftliche Jahresabschluss-Richtlinien aufgestellt werden? |
Jahresabschlusskompetenz, Rz. 1 ff. |
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Zum Inhalt der Richtlinien für die Abschlusserstellung |
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[ja] |
[n. a.] |
Enthalten die Richtlinien Detailaussagen zum Ansatz und zur Bewertung der Bilanzposten? |
Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss, Rz. 40 Jahresabschluss: Überblick, Rz. 34 ff. Steuerbilanz nach EStG, Rz. 49 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Wird festgelegt, an welcher Stelle im Jahresabschluss bestimmte Sachverhalte (z. B. Bilanzvermerke) ausgewiesen werden? |
Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss, Rz. 57 ff. Jahresabschluss: Überblick, Rz. 54 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Werden für die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses Mustergliederungen vorgegeben? |
Jahresabschluss: Überblick, Rz. 54 ff. |
[ja] |
[n. a.] |
Gibt es Regelungen über die äußere Gestaltung des Jahresabschlusses (z. B. über die optische Gestaltung, den Einband, Art und Umfang eines Erläuterungsbericht... |