Dieses Abkommen bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, jedoch kann jeder der Vertragstaaten bis zum dreißigsten Juni eines jeden Kalenderjahres nach Ablauf von fünf Jahren vom Tage des Inkrafttretens an gerechnet, das Abkommen gegenüber dem anderen Vertragstaat auf diplomatischem Wege schriftlich kündigen; in diesem Fall ist das Abkommen nicht mehr anzuwenden:
b) |
in Liberia auf die Steuern, die für das Steuerjahr, das auf das Steuerjahr folgt, in dem die Kündigung ausgesprochen wird, und für die folgenden Steuerjahre erhoben werden; |
c) |
in beiden Vertragstaaten auf die im Abzugsweg erhobenen Steuern von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die nach dem 31. Dezember des Kündigungsjahres gezahlt werden. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen