Dieses Abkommen bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, jedoch kann jeder der Vertragstaaten bis zum dreißigsten Juni eines jeden Kalenderjahres nach Ablauf von fünf Jahren, vom Tage des Inkrafttretens an gerechnet, das Abkommen gegenüber dem anderen Vertragstaat auf diplomatischen Wege schriftlich kündigen; in diesem Fall ist das Abkommen nicht mehr anzuwenden:
b) |
in Trinidad und Tobago auf die Steuern, die für das Einkommensjahr, das auf das Einkommensjahr folgt, in dem die Kündigung ausgesprochen wird, und für die folgenden Einkommensjahre erhoben werden; |
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