Kommentar

Das BMF nimmt in einem umfangreichen Anwendungsschreiben zu der im Rahmen der Unternehmensteuerreform eingeführten Zinsschranke Stellung.

Erläutert werden Details zum zeitlichen und sachlichem Anwendungsbereich, zur Definition des Zinsbegriffs, zur Escape-Klausel und zur Anwendung der Zinsschranke in Sonderfällen, wie etwa bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften (PPP) und ihren unterschiedlichen Ausgestaltungsformen.

Erläuterungen zu diesem Schreiben finden Sie in der einer der nächsten Ausgaben des SteuerConsultant.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, 04.07.2008, IV C 7 -S 2742-a/07/10001

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