Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Prof. Dr. Christian Kalhöfer
Zusammenfassung
Mithilfe eines Devisentermingeschäftes lässt sich der Devisenkurs für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt festschreiben. Dadurch können bspw. Zahlungen in Fremdwährung, die zu einem späteren Zeitpunkt fällig sind, gegen ungünstige Wechselkursentwicklungen abgesichert werden. Da Devisentermingeschäfte nicht an der Börse gehandelt werden, sind ihre Ausstattungsmerkmale relativ flexibel gestaltbar. Aufgrund der Unbedingtheit von Devisentermingeschäften geht mit dem Abschluss nicht nur das Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung zurück, sondern auch die Chance verloren, eventuell von einer positiven Kursentwicklung zu profitieren.
Neben den Devisentermingeschäften gibt es auch Devisenfutures (auch als Devisenterminkontrakt oder Währungsfuture bezeichnet). Devisenfutures sind unbedingte Instrumente des Terminmarktes, die gewisse Ähnlichkeiten mit den Devisentermingeschäften aufweisen. Da es sich im Gegensatz zu den Devisentermingeschäften um börsengehandelte Instrumente handelt, weisen sie eine hohe Fungibilität auf. Auch Devisenfutures können z. B. zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt werden.
1 Devisentermingeschäfte
Devisentermingeschäfte zählen zu den unbedingten Termingeschäften. Ein Devisentermingeschäft lässt sich als eine vertragliche Vereinbarung zwischen 2 Partnern über die Abnahme bzw. die Lieferung eines Fremdwährungsbetrages an einem in der Zukunft liegenden Fälligkeitstag zu einem bereits heute festgelegten Wechselkurs beschreiben. Hieraus folgt, dass beim Abschluss eines Devisentermingeschäftes
Bei Devisentermingeschäften handelt es sich um außerbörsliche, so genannte Over-the-counter- (OTC-)Geschäfte, die weltweit in allen gängigen Währungen üblicherweise telefonisch oder über spezielle Computerhandelssysteme abgeschlossen werden. Im Prinzip können die Kontraktspezifikationen dabei frei vereinbart werden, allerdings haben sich in der Praxis bestimmte Standards durchgesetzt. Diese sind in Rahmenverträgen dokumentiert und sorgen für eine bessere Handelbarkeit der Kontrakte. Zu diesen Spezifikationen gehört bspw. — wie bereits erwähnt — auch die Laufzeit, die zwar individuell festgelegt werden könnte, bei der aber zum einen i.d.R. auf ganze Monate abgestellt wird und zum anderen nur für Laufzeiten bis zu einem Jahr ein liquider Markt vorhanden ist. Vertragspartner bei Devisentermingeschäften sind oftmals Kreditinstitute.
2 Notation von Terminkursen
Für den Einsatz von Termingeschäften ist der Terminkurs der entsprechenden Währung wichtig. Ebenso wie im Kassabereich beim Devisenkurs wird auch beim Terminkurs einer Währung zwischen einem An- und einem Verkaufskurs unterschieden. Anders als beim Kassakurs existieren jedoch 2 unterschiedliche Varianten der Quotierung, die als Outright-Quotierung oder als Swap-Satz bezeichnet werden. Beide Varianten bilden die gleiche Information auf unterschiedliche Weise ab. Während bei einer Outright-Quotierung der volle Terminkurs angegeben wird, erfolgt die Kursinformation im Falle einer Notation in Form von Swap-Sätzen lediglich in Form von Auf- bzw. Abschlägen zum aktuellen Kassakurs. Ein Beispiel soll den Unterschied zwischen beiden Varianten verdeutlichen.
- Lautet die Outright-Quotierung beispielsweise für den USD-Terminkurs zu einem bestimmten Zeitpunkt 1,2988 — 1,3008, dann ist der den Kurs stellende Händler bereit, 1 EUR per Termin zu 1,2988 USD anzukaufen und zu 1,3008 USD zu verkaufen.
- Im Fall der Quotierung mit Swap-Sätzen lautet die Notierung bspw. 56 zu 62, wenn der Aufschlag auf die aktuellen Kassakurse 56 bzw. 62 Basispunkte beträgt. Ein Basispunkt entspricht einem Hundertstel Cent.
Beide Notationen können durch die Addition der Swap-Sätze zu den Spotkursen ineinander überführt werden. Wird im Beispiel von einem Spotkurs von 1,2942 — 1,2946 ausgegangen, dann lassen sich aus diesen Kursen und den Swap-Sätzen die Werte
- 1,2942 + 0,0056 = 1,2998
- 1,2946 + 0,0062 = 1,3008
als Terminkurse in Outright-Quotierung berechnen.
3 Anwendungsbeispiel: Hedging mit Devisentermingeschäften
Devisentermingeschäfte können prinzipiell zum Zwecke von Hedging, Arbitrage und Spekulation verwendet werden (Termingeschäfte). Durch den Einsatz eines Devisentermingeschäftes zur Absicherung einer Währungsposition erzielt der Anwender den Effekt, dass der Wechselkurs im Fälligkeitszeitpunkt auf den im Devisentermingeschäft vereinbarten Kurs fixiert wird. Einerseits wird das Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung durch diese Maßnahme beseitigt. Andererseits handelt es sich bei Devisentermingeschäften um unbedingte Geschäfte, es besteht demnach im Umkehrschluss aufgrund der unbedingten Erfüllungspflicht auch keine Möglichkeit mehr, von einer positiven Entwicklung des Devisenkurses zu profitieren. Ein Beispiel soll den Einsatz eines Devisentermingeschäftes im Rahmen des Hedging verdeutlichen.
Ein Unternehmen erwartet aus der Lieferung seiner Produkte in 3 Monaten einen Zahlungseingang in Höhe von 100.000 USD. Bei einem ...