Für Beiträge und Zuwendungen, die der Arbeitgeber aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht hat, vervielfältigt sich der Betrag von 1.752 EUR mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zu dem Arbeitgeber bestanden hat, vermindert um die pauschal versteuerten Beiträge in den letzten 6 vorangegangenen Kalenderjahren.

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