Der Verbraucher und Unternehmer sind auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat.[1] Gründe müssen nicht angegeben werden, auch das Wort "Widerruf" ist entbehrlich. Bei einem Verbraucherwiderruf schadet es nicht, wenn der Vertrag dem Wortlaut nach "gekündigt" wird.[2] Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Es reicht in jedem Fall eine eindeutige Erklärung aus. Diese muss nun nicht mehr in Textform erklärt werden. Vor dem Hintergrund, dass der Verbraucher die Beweislast für einen rechtzeitigen Widerruf hat, ist es für ihn jedoch weiterhin ratsam, in Text- oder auch Schriftform zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.[3]

 
Achtung

Kommentarlose Rücksendung der Waren ist kein Widerruf

Für die Ausübung des Widerrufs reicht die kommentarlose Rücksendung der Waren nicht. Unternehmer und Verbraucher können aber vertraglich vereinbaren, dass die Rücksendung der Ware ausreichend ist für einen Widerruf.

§ 356 BGB regelt das Widerrufsrecht für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Der Verbraucher kann das gesetzliche Musterformular für die Erklärung seines Widerrufs nutzen.[4] Sofern der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit einräumt, auf der Internetseite des Unternehmers das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auszufüllen und abzusenden und der Verbraucher hiervon Gebrauch macht, muss dem Verbraucher unverzüglich eine Bestätigung über den Zugang des Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.[5]

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