Eine freiwillige Versicherung ist möglich für Personen, die ehrenamtlich in Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften tätig sind. Außerdem besteht diese Möglichkeit für alle ehrenamtlich tätigen Personen bei den anderen selbstständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zielsetzung (sonstige Arbeitnehmervereinigungen). Der Versicherungsschutz erstreckt sich hierbei auch auf die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit.

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