Darüber hinaus stellt sich häufig die Frage, ob es sich lohnt, Erweiterungs- oder Ersatzinvestitionen vorzunehmen oder ob auf Fremdbezug zurückgegriffen werden soll. In diesen Fällen ist es meist sinnvoll, die Fixkosten in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen, zumindest wenn auf der neuen bzw. auszutauschenden Anlage keine anderen Produkte hergestellt werden können.
Wie eine Entscheidungshilfe bzw. ein Rechenweg unter Kostenaspekten aussehen kann, zeigen nachstehende vereinfachte Rechenbeispiele.
Entscheidung bei freien Kapazitäten
Der Vertrieb eines Unternehmens kann zusätzliche 500 Einheiten eines Artikels verkaufen. Die Produktion verfügt über ausreichende Kapazitäten, um die Nachfrage decken zu können. Der Artikel könnte auch, bei Einhaltung des vorgeschriebenen Qualitätsniveaus, von einer Fremdfirma zu einem Preis von 545 EUR geliefert werden. Die Unternehmensleitung möchte von der Kostenrechnung wissen, ob sich mit Eigenfertigung oder mit Fremdbezug mehr Gewinn erwirtschaften lässt. An zusätzlichen variablen Kosten (Grenzkosten) fallen pro Stück 590 EUR für Material, Fertigungslöhne, entsprechende proportionale Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten) und Sondereinzelkosten an. Aufgrund der freien Kapazitäten entstehen dem Unternehmen keine weiteren Fixkosten.
Das Unternehmen stellt sich in diesem Fall aus betriebswirtschaftlicher Sicht trotz vorhandener freier Kapazitäten mit dem Fremdbezug günstiger; es lassen sich 22.500 EUR zusätzlicher Deckungsbeitrag gegenüber der Eigenfertigung erreichen.
Grundsätzlich stellt sich in einer solchen Situation natürlich die Frage, ob es mittelfristig aus Kostengründen nicht besser ist, die gesamte Produktion durch den Anbieter vornehmen zu lassen. Dann müsste natürlich geprüft werden, was mit den bestehenden Kapazitäten geschehen soll: Können diese anders ausgelastet werden? Müssen Anlagegüter verkauft werden? Was geschieht mit bereits vorhandenem Personal? Werden Räume frei (Lager) und wie können diese anders ausgelastet oder verkauft (vermietet) werden?
Entscheidung bei einem Engpass
Eine GmbH stellt die Produkte A und B her. Die Produktion ist vollständig ausgelastet. Dennoch könnten von A weitere 1.000 Stück abgesetzt werden. Das Produkt kann selbst hergestellt oder fremd bezogen werden. Bei der Eigenfertigung von A müsste die Herstellung von B eingeschränkt werden. In einer Situation, in der zwei Produkte um Kapazitäten konkurrieren, müssen sowohl die Fertigungszeit als auch die Opportunitätskosten berechnet werden. Durch die zusätzliche Fertigung von A entgehen dem Unternehmen die Deckungsbeiträge, die bisher B geliefert hat. Diese müssen von A mit verdient und den eigenen Herstellkosten zugeschlagen werden. Die Fertigung von A nimmt pro Stück 10 Minuten, die von B pro Stück 13 Minuten in Anspruch.
Es stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, A selbst herzustellen oder fremd zu beziehen. Bei Fremdbezug entsteht ein Einstandspreis von 113 EUR pro Stück. Der Verkaufspreis von B beträgt 148 EUR. Die variablen Kosten betragen für A 72 EUR/Stück, für B 67 EUR/Stück. Die GmbH stellt folgende Rechnung auf:
1. Absoluter Deckungsbeitrag B |
143 EUR – 67 EUR |
= 76 EUR |
2. Relativer Deckungsbeitrag B |
76 / 13 |
= 5,85 EUR/Minute |
3. Opportunitätskosten B |
10 x 5,85 EUR |
= 58,50 EUR |
4. Gesamtkosten der Eigenfertigung |
72 EUR plus Opportunitätskosten B |
= 72 + 58,50 = 130,50 EUR |
5. Kostenvergleich |
Kosten für Fremdbezug |
= 113,00 EUR |
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Kosten für Eigenfertigung |
= 130,50 EUR |
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Kostenvorteil Fremdbezug |
= 17,50 EUR je Stück |
Das Beispiel zeigt, dass hier der Fremdbezug deutlich günstiger ist. Bei einer zusätzlichen Absatzmenge von 1.000 Stück hat die GmbH einen Ertragsvorteil von 17.500 EUR, wenn das Produkt über den Fremdanbieter bezogen und die Fertigung von B wie geplant aufrecht erhalten wird.
Entscheidung über eine Erweiterungsinvestition
Von einer Erweiterungsinvestition spricht man, wenn in einer Situation, in der die vorhandenen Kapazitäten vollständig ausgelastet sind und zusätzliche Nachfrage besteht, Investitionen zur Aufstockung der vorhandenen Kapazität getätigt werden (z. B. durch den Kauf einer neuen Maschine oder eines neuen Lkw). Statt eine Erweiterungsinvestition durchzuführen, können die zusätzlichen Einheiten auch von Dritten bezogen werden.
Abwägung über Erweiterungsinvestition
Ein Betrieb fertigt an der Kapazitätsgrenze und es besteht zusätzliche Nachfrage nach dem Artikel. Es soll entschieden werden, ob die Anschaffung einer neuen Produktionsanlage oder der Fremdbezug langfristig günstiger ist. Die neue Maschine mit einer Kapazität von 10.000 Einheiten kostet 600.000 EUR und kann nur zur Fertigung dieses einen Artikels eingesetzt werden. Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Variable Stückkosten fallen in Höhe von 35 EUR an. An Fixkosten (u.a. Kapitalkosten, zusätzliches Personal, Raumkosten) entstehen jährlich 90.000 EUR. Ein Drittanbieter verlangt für das gleiche Produkt 38 EUR/Stück. Für den Fall, dass 10.000 zus...