Der Antrag muss nach amtlichem Antragsformular gestellt werden. Diesem Antragsformular muss der Arbeitgeber eine Kopie des Arbeitsvertrags beifügen. Soweit kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde, muss der Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung abgeben, aus der auch die Höhe des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts ersichtlich ist.

Die Zuschüsse werden zu Beginn der Maßnahme in monatlichen Festbeträgen für die Förderdauer festgelegt. Die monatlichen Festbeträge werden angepasst, wenn sich das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt verringert.

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