Für den Einkauf besteht das latente und potenzielle Risiko einen wichtigen Lieferanten aufgrund von dessen Zahlungsunfähigkeit zu verlieren. Ein Insolvenzverfahren wird entweder auf Antrag der Geschäftsführung oder externer Gläubiger (Lieferanten, Sozialversicherungsträger) eröffnet.
In der Regel befindet sich ein Unternehmen bereits seit einiger Zeit in finanziellen Schwierigkeiten. Verbindlichkeiten von Zulieferern und Dienstleistern werden gar nicht mehr oder nicht bei Fälligkeit beglichen. Dies wirkt sich meist sofort auf die rechtzeitige Erbringung der Leistung dieses Unternehmens aus. Ist die Zahlungsfähigkeit nicht mehr gegeben, muss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ein Insolvenzantrag gestellt werden.
In der Regel wird durch das Insolvenzgericht zunächst ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Das Gericht setzt als Ersatz für die Geschäftsführung einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Dieser hat im Rahmen des Vorverfahrens die Aufgabe und Verantwortung, das verbleibende Vermögen zu zum Schutz der Gläubiger zu sichern und zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Gesetzlich vorgesehen ist auch, dass die Geschäfte des Unternehmens im Regelfall bis zur Eröffnung fortgeführt werden. Nach durchschnittlich drei Monaten wird dann das Hauptverfahren eröffnet, soweit die Masse zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
Für den Einkauf bedeuten sowohl das vorläufige Verfahren als auch das spätere Hauptverfahren ein erhebliches Risiko. Umsetzungen von Absprachen, Einhaltung von Verträgen und bisherige Prozesse können durch die Aufgabe des Insolvenzverwalters behindert oder ausgesetzt werden, wenn es der Sicherung der Insolvenzmasse dient. So sind in vielen Fällen nur noch Lieferungen gegen Vorkasse möglich. Die Sicherung der Versorgung ist in solchen Fällen extrem schwierig und aufwendig für den Einkauf. Zur Abwendung des Insolvenzrisikos empfiehlt es sich für den Einkauf, Single-Sourcing-Situationen nicht zuzulassen. In allen versorgungswichtigen Warengruppen (z. B. Rohstoffe) oder wichtige Transportdienstleiser sollten mehr als ein qualifizierter Lieferant verfügbar sein. Weiterhin ist es wichtig, bei kritischen Lieferanten regelmäßig die Bilanzen im Hinblick auf Liquiditätskennzahlen und ein Zahlungsunfähigkeitsrisiko zu analysieren. Die hierfür benötigten Kennzahlen und eine Bonitätsbewertung bieten auch Anbieter von Wirtschaftsauskünften an.