Einlagen aus dem Privat- in das Betriebsvermögen sind keine Einnahmen.[1]
Einlagen in der Anlage EÜR erklären
Entnahmen und Einlagen sind allerdings nach Auffassung der Finanzverwaltung auch im Rahmen der EÜR aufzuzeichnen und im Vordruck EÜR zu erklären.
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