BMF, Schreiben vom 15.12.2022, IV A 8 - S 1450/19/10001 :003 (DOK 2022/0957811), BStBl I 2022, 1669
1 Anlage
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2024 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom 20. April 2022 – IV A 8 – S 1451/19/10001 :001 – (BStBl 2022 I S. 583) angefügte Zuordnungstabelle.
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zum Download zur Verfügung.
Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 24. Prüfungsturnus ( 1. Januar 2024) |
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Betriebsart | Betriebsmerkmale | G-Betriebe EUR |
M-Betriebe EUR |
K-Betriebe EUR |
über | ||||
Handelsbetriebe (H) | Umsatzerlöse oder | 14.000.000 | 8.600.000 | 1.100.000 |
steuerlicher Gewinn | 800.000 | 335.000 | 68.000 | |
Fertigungsbetriebe (F) | Umsatzerlöse oder | 12.000.000 | 5.200.000 | 610.000 |
steuerlicher Gewinn | 950.000 | 300.000 | 68.000 | |
Freie Berufe (FB) | Umsatzerlöse oder | 12.000.000 | 5.600.000 | 990.000 |
steuerlicher Gewinn | 1.400.000 | 700.000 | 165.000 | |
Andere Leistungs- | Umsatzerlöse oder | 14.000.000 | 6.700.000 | 910.000 |
betriebe (AL) | steuerlicher Gewinn | 1.200.000 | 400.000 | 77.000 |
Kreditinstitute (K) | Aktivvermögen oder | 175.000.000 | 42.000.000 | 13.000.000 |
steuerlicher Gewinn | 670.000 | 230.000 | 57.000 | |
Versicherungsunter-nehmen Pensionskassen (V) | Jahresprämieneinnahmen | 36.000.000 | 6.000.000 | 2.200.000 |
Unterstützungskassen (U) | alle | |||
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (LuF) | Umsatzerlöse oder | 6.000.000 | 2.600.000 | 610.000 |
steuerlicher Gewinn | 475.000 | 135.000 | 60.000 | |
sonstige Fallart | Erfassungsmerkmale | Erfassung in der Betriebskartei | ||
Verlustgesellschaften (VG) 1) | Betriebe mit hohen Verlusten und hohem Vorsteuervolumen oder mit Umstellung auf Tonnagebesteuerung | als G-Betriebe | ||
Beteiligungsgesellschaften (BG) 1) | Gewerbekennzahlen 64201.0, 64202.0, 64203.0 | als M-Betriebe | ||
bedeutende steuerbe-günstigte Körperschaften und Berufsverbände (BKÖ) 1) | Summe der Einnahmen über 6.000.000 EUR | als G-Betriebe | ||
Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE) 2) | Summe der positiven Einkünfte gem. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 4 – 7 EStG über 500.000 EUR (keine Saldierung mit negativen Einkünften) | als M-Betriebe | ||
1) Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, die zugleich die Voraussetzungen für die Behandlung als sonstige Fallart erfüllen, sind nur als sonstige Fallart zu erfassen. 2) Groß- und Mittelbetriebe, die zugleich auch die Voraussetzung für die Behandlung als sonstige Fallart (bE) erfüllen, sind nur bei der jeweiligen Betriebsart zu erfassen. Klein- und Kleinstbetriebe, die zugleich die Voraussetzungen für die Behandlung als sonstige Fallart (bE) erfüllen, sind nur als sonstige Fallart (bE) zu erfassen. |
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2022, 1669
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