![Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000](https://www.haufe.de/image/balkendiagramm-vor-weissem-hintergrund-372264-4.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=kdw1DefxnROZGBt9c6Sq1Uuv-h-bjsDk8VzQu_HNMEM%3D)
Die Finanzverwaltung hat sich zur Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 geäußert und neue Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.2024 festgelegt.
Größenklassen für Betriebe
Betriebe werden für Zwecke der Betriebsprüfung in Größenklassen eingestuft. Dabei wird unterschieden zwischen
- Großbetriebe
- Mittelbetriebe
- Kleinbetriebe und
- Kleinstbetriebe.
Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.2024
Die Abgrenzungsmerkmale werden regelmäßig neu festgelegt. Die derzeit gültigen Werte wurden zum 1.1.2024 ermittelt und in einer Tabelle im BMF-Schreiben dargestellt. Die FInanzverwaltung weist darauf hin, dass die Merkmale erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden sind.
BMF, Schreiben v. 15.12.2022, IV A 8 - S 1450/19/10001 :003