Die Biomasse stellt das Urerzeugnis der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar; denn sie ist jeweils ganz oder teilweise aus tierischen oder pflanzlichen Abfällen sowie aus den erzeugten Pflanzen und Pflanzenteilen hergestellt worden. Die Weiterverarbeitung zu Biogas stellt die erste Produktionsstufe des Nebenbetriebs dar, die grundsätzlich noch der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet wird. Voraussetzung ist aber von vornherein, dass die Rohstoffe (d. h. hier die Biomasse) überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugt werden und das dabei gewonnene Biogas überwiegend für den Verkauf bestimmt ist.[1] Werden bei der Herstellung der Biomasse Rohstoffe (z. B. Abfälle) verwendet, die von anderen (gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen) Betrieben oder von privaten Haushalten evtl. gegen Entgelt übernommen und dann verarbeitet werden, so setzt die Finanzverwaltung für die Zuordnung zum landwirtschaftlichen Nebenbetrieb voraus, dass die gewonnenen Enderzeugnisse (d. h. hier das Biogas) nahezu ausschließlich im eigenen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Verwendung finden. Ein Nebenbetrieb kann aber auch von mehreren Land- und Forstwirten betrieben werden.

Die Weiterverarbeitung des Biogases zu elektrischem Strom stellt aber die zweite Produktionsstufe dar, die als gewerblich einzustufen ist. Geschieht dies im Rahmen eines im Übrigen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugerbetriebs, so wird diese gewerbliche Tätigkeit aufgrund ihres notwendigen finanziellen und arbeitsmäßigen Aufwands wohl kaum als untergeordnet gewertet werden können. Ist sie von den landwirtschaftlichen Nutzungen trennbar, so kann sie bei einem Einzelunternehmen – ggf. einschließlich der Biogasherstellung – als selbstständiger Gewerbebetrieb behandelt werden. Eine Personengesellschaft bildet hingegen mit der Land- und Forstwirtschaft einen einheitlichen Gewerbebetrieb, wenn die gewerbliche Tätigkeit nicht ausgegliedert ist.[2] Selbstverständlich sind auch jene Betriebe vollen Umfangs gewerblich, die ausschließlich Strom aus selbst hergestelltem Biogas gewinnen und vermarkten.

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